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Grundlage des Zusammenlebens

Gartenordnung

Die folgenden Punkte fassen die von dir übermittelten Vereinsunterlagen verständlich zusammen. Verbindlich ist die jeweils beschlossene Originalfassung.

Gärtnerische Nutzung

  • Der Kleingarten dient der nicht erwerbsmäßigen Nutzung, Erholung und Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf.
  • Mindestens ein Drittel der Gartenfläche ist dem Anbau von Obst und Gemüse zu widmen.
  • Boden, Wasser, Flora, Fauna und Lebensräume sollen geschützt und gefördert werden.
  • Auf chemische Unkrautbekämpfungsmittel und unnötige Belastungen der Umwelt ist zu verzichten.

Gemeinschaft und Ruhe

  • Gemeinschaftswege, Gräben und angrenzende Flächen sind entsprechend den Vereinsbeschlüssen zu pflegen.
  • Die täglichen Ruhezeiten und die Regeln für lärmintensive Arbeiten sind einzuhalten.
  • Sonntage und Feiertage stehen grundsätzlich unter besonderer Ruhepflicht.
  • Gemeinschaftsflächen bleiben frei von Abfällen, Bauschutt und privaten Lagerungen.

Kompost und Entsorgung

  • Kompostierbare Pflanzenabfälle werden fachgerecht kompostiert.
  • Infektiöses oder befallenes Pflanzenmaterial gehört nicht auf den Kompost.
  • Verbrennen ist grundsätzlich nicht gestattet; Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Für die Sauberkeit der eigenen Parzelle und angrenzender Wege ist der Pächter verantwortlich.

Bauten, Tiere und Wasser

  • Lauben, Gewächshäuser, Teiche und bauliche Veränderungen benötigen die erforderliche Zustimmung.
  • Die kleingärtnerische Nutzung darf durch Tierhaltung nicht beeinträchtigt werden.
  • Hunde und Katzen sind in der Anlage nur nach den geltenden Vereinsregeln und mit Rücksicht auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen.
  • Wasser sparsam, hygienisch und entsprechend den Vereinsvorgaben nutzen.
Die vollständige Gartenordnung und die Satzung liegen im geschützten Mitgliederbereich als PDF vor.