Gärtnerische Nutzung
- Der Kleingarten dient der nicht erwerbsmäßigen Nutzung, Erholung und Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf.
- Mindestens ein Drittel der Gartenfläche ist dem Anbau von Obst und Gemüse zu widmen.
- Boden, Wasser, Flora, Fauna und Lebensräume sollen geschützt und gefördert werden.
- Auf chemische Unkrautbekämpfungsmittel und unnötige Belastungen der Umwelt ist zu verzichten.
Gemeinschaft und Ruhe
- Gemeinschaftswege, Gräben und angrenzende Flächen sind entsprechend den Vereinsbeschlüssen zu pflegen.
- Die täglichen Ruhezeiten und die Regeln für lärmintensive Arbeiten sind einzuhalten.
- Sonntage und Feiertage stehen grundsätzlich unter besonderer Ruhepflicht.
- Gemeinschaftsflächen bleiben frei von Abfällen, Bauschutt und privaten Lagerungen.
Kompost und Entsorgung
- Kompostierbare Pflanzenabfälle werden fachgerecht kompostiert.
- Infektiöses oder befallenes Pflanzenmaterial gehört nicht auf den Kompost.
- Verbrennen ist grundsätzlich nicht gestattet; Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Für die Sauberkeit der eigenen Parzelle und angrenzender Wege ist der Pächter verantwortlich.
Bauten, Tiere und Wasser
- Lauben, Gewächshäuser, Teiche und bauliche Veränderungen benötigen die erforderliche Zustimmung.
- Die kleingärtnerische Nutzung darf durch Tierhaltung nicht beeinträchtigt werden.
- Hunde und Katzen sind in der Anlage nur nach den geltenden Vereinsregeln und mit Rücksicht auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen.
- Wasser sparsam, hygienisch und entsprechend den Vereinsvorgaben nutzen.
Die vollständige Gartenordnung und die Satzung liegen im geschützten Mitgliederbereich als PDF vor.