Zweck des Vereins
Der Verein fördert das Kleingartenwesen durch die selbstlose An- und Weiterverpachtung von Grünflächen, die Unterhaltung und Verwaltung der Kleingartenanlage sowie die Beratung und Betreuung der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner.
Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz werden bei der Nutzung und Bewirtschaftung der Anlage berücksichtigt. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist freiwillig und beitragspflichtig. Mitglieder erkennen Satzung und Gartenordnung an, nehmen am Vereinsleben teil und erfüllen die beschlossenen finanziellen und persönlichen Pflichten.
Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Beitrittserklärung und Vorstandsbeschluss.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung beschließt unter anderem über Haushalt, Beiträge, Entlastung und Wahl des Vorstandes, Satzungsänderungen, Gartenangelegenheiten sowie die Aufnahme in Verbände.
Beschlüsse werden protokolliert und von Versammlungsleitung und Schriftführung unterzeichnet.
Vorstand und Kasse
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um. Die Kassen- und Buchführung wird geprüft; Kassenprüfer berichten der Mitgliederversammlung.
Die vollständige Satzung in der übermittelten Fassung ist im Mitgliederbereich als PDF hinterlegt.